OLG Hamm - Urteil vom 15.10.1997 (20 U 26/97) - DRsp Nr. 1998/2371
OLG Hamm, Urteil vom 15.10.1997 - Aktenzeichen 20 U 26/97
DRsp Nr. 1998/2371
»Äußeres Bild eines Diebstahls wegen fehlender Glaubwürdigkeit des Versicherungsnehmers nicht bewiesen. Fehlende Glaubwürdigkeit wird aus falschen oder wechselnden Abgaben zur Laufleistung und vorherigen Verkaufsbemühungen geschlossen.«
Normenkette:
AKB § 12 ;
Tatbestand:
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