OLG Hamm - Urteil vom 09.09.1981 (6 Ss 1017/81) - DRsp Nr. 1994/10866
OLG Hamm, Urteil vom 09.09.1981 - Aktenzeichen 6 Ss 1017/81
DRsp Nr. 1994/10866
Ob ein Sachschaden ganz belanglos ist, ist danach zu beurteilen, wie sich im Unfallzeitpunkt unter Berücksichtigung gewöhnlicher Umstände die Reparaturkosten objektiv abzeichnen. Besondere Umstände, die im Einzelfall die Schadensbehebung im Nachhinein mit nur sehr geringem finanziellen Aufwand ermöglicht haben, sind insoweit außer Betracht zu lassen.