OLG Hamm - Urteil vom 09.08.1979 (2 Ss 1228/79) - DRsp Nr. 1994/10925
OLG Hamm, Urteil vom 09.08.1979 - Aktenzeichen 2 Ss 1228/79
DRsp Nr. 1994/10925
Ein Pkw-Fahrer darf in einem gekennzeichneten Baustellenbereich nicht darauf vertrauen, daß ein dort am Fahrbahnrand Beschäftigter (hier: mit Vermessungsarbeiten), der herannahenden Fahrzeugen den Rücken zukehrt, erst nach sorgfältiger Vergewisserung über die Gefahrenfreiheit weiter in die Fahrbahn treten werde.