OLG Hamm - Urteil vom 06.02.1981 (1 Ss 2913/80) - DRsp Nr. 1994/10881
OLG Hamm, Urteil vom 06.02.1981 - Aktenzeichen 1 Ss 2913/80
DRsp Nr. 1994/10881
1. Die Pflicht zur Ermäßigung der Geschwindigkeit beginnt erst, wenn ein Fußgänger erkennbar den Fußgängerüberweg überschreiten will. 2. Nähert sich ein Fußgänger parallel zur Fahrbahn einem Fußgängerweg, so gibt er damit nicht ohne weiteres zu erkennen, daß er den Fußgängerüberweg betreten will.