OLG Hamm - Urteil vom 02.02.1981 (4 Ss OWi 161/81) - DRsp Nr. 1994/10882
OLG Hamm, Urteil vom 02.02.1981 - Aktenzeichen 4 Ss OWi 161/81
DRsp Nr. 1994/10882
Die Anordnung der Versendung des Anhörungsbogens an den Betroffenen als Halter des Pkw unterbricht diesem gegenüber die Verjährung, wenn er der Ordnungswidrigkeit als Fahrer des Pkw beschuldigt wird und nicht nur durch die Übersendung des Anhörungsbogens erst der Fahrer ermittelt werden soll.