OLG Hamm - Beschluß vom 21.08.1981 (6 Ss OWi 1310/81) - DRsp Nr. 1996/22298
OLG Hamm, Beschluß vom 21.08.1981 - Aktenzeichen 6 Ss OWi 1310/81
DRsp Nr. 1996/22298
»Der Unternehmer bzw. die ihm gleichgestellte Aufsichtsperson ist verpflichtet, einen Transportbetrieb so zu organisieren, daß die Fahrer die Fahrtenschreiberschaublätter alsbald, jedenfalls aber nicht erheblich später als nach Ablauf von drei Tagen abzuliefern haben.«