OLG Hamm - Beschluß vom 07.01.1994 (20 W 59/93) - DRsp Nr. 1995/3691
OLG Hamm, Beschluß vom 07.01.1994 - Aktenzeichen 20 W 59/93
DRsp Nr. 1995/3691
Ein Prozeß auf Erteilung von Rechtsschutz darf grundsätzlich nicht bis zur Entscheidung des Rechtsstreits, für dessen Durchführung Versicherungsschutz begehrt wird, ausgesetzt werden.