OLG Hamm - Beschluß vom 03.11.1998 (2 Ss OWi 1181/98) - DRsp Nr. 1999/7080
OLG Hamm, Beschluß vom 03.11.1998 - Aktenzeichen 2 Ss OWi 1181/98
DRsp Nr. 1999/7080
»1. Zur Verhängung eines Fahrverbots bei einer Ordnungswidrigkeit nach § 24 aStVG bei einem als freier Mitarbeiter bei einer Unternehmensberatung tätigen Betroffenen.2. Zu den Auswirkungen des neuen § 25 Abs. 2 lit. a StVG auf die Berücksichtigung wirtschaftlicher Nachteile bei der Verhängung eines Fahrverbots.«