OLG Hamm - Beschluß vom 03.05.1979 (4 Ss OWi 948/79) - DRsp Nr. 1994/10933
OLG Hamm, Beschluß vom 03.05.1979 - Aktenzeichen 4 Ss OWi 948/79
DRsp Nr. 1994/10933
Sind elementare Verfahrensgrundsätze verletzt, so ist die Einheitlichkeit der Rechtsprechung in der Regel nicht gewahrt. Ein solcher zur Zulassung führender Mangel kann bei der Verletzung der Aufklärungspflicht vorliegen.