Der Kl. hat vorgetragen, er habe den Schaden unverzüglich der Versicherung gemeldet; diese habe die »Aufklärung des Schadens« übernommen und einen Sachverständigen mit der Besichtigung des Unfallwagens beauftragt; trotz wiederholter Anfragen und Hinweise darauf, daß Kosten für ein Mietfahrzeug aufliefen, habe er erst spät erfahren, daß der Sachverständige der Versicherung Totalschaden angenommen habe.
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