OLG Hamm - 17.05.1994 (9 U 30/94) - DRsp Nr. 1996/3923
OLG Hamm, vom 17.05.1994 - Aktenzeichen 9 U 30/94
DRsp Nr. 1996/3923
Bei der Freihaltung der Lichtraumprofile von Hindernissen kommt der Funktion und der Verkehrsbedeutung einer Straße wesentliche Bedeutung zu. Von dem Fahrer eines Lkw mit hohem Aufbau (hier: 3,50 m) kann erwartet werden, daß er bei der Benutzung verkehrsarmer Straßen sein Augenmerk auch darauf richtet, ob der Raum über der Straße durch Bäume oder Äste beeinträchtigt wird.