OLG Hamm - 12.03.1986 (20 U 242/85) - DRsp Nr. 1994/10710
OLG Hamm, vom 12.03.1986 - Aktenzeichen 20 U 242/85
DRsp Nr. 1994/10710
1. Die Leistungsfreiheit gegenüber dem Versicherungsnehmer nach §§ 12 Abs. 3VVG, 9 Abs. 1AKB führt nicht automatisch auch zur Leistungsfreiheit gegenüber dem mitversicherten Fahrer. 2. Die §§ 38, 39VVG sind im Rahmen der vorläufigen Deckungszusage nicht anwendbar. 3. Die Nichtzahlung der Erstprämie führt nicht zum rückwirkenden Verlust des Versicherungsschutzes, wenn das Fahrzeug vor oder innerhalb der 14-Tages-Frist des § 1 Abs. 2 S. 4 AKB Totalschaden erleidet und deswegen abgemeldet wird. 4. Zur Anwendbarkeit des § 158 i VVG im Rahmen des § 1 Abs. 2 S. 4 AKB (hier offengelassen: Senat neigt dazu, die Prämienzahlungspflicht einer Obliegenheit gleichzustellen und damit die Anwendbarkeit des § 158 i im Rahmen des § 1 Abs. 2 S. 4 AKB zu bejahen).