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Rechtsprechung
1993
Sonstige
OLG
OLG Hamm
OLG Hamm vom 08.10.1993
20 U 339/92
Normen:
BGB
§
812
;
VVG
§
12
Abs.
3
;
Fundstellen:
VersR 1994, 1169
OLG Hamm - 08.10.1993 (20 U 339/92) - DRsp Nr. 1995/4068
OLG Hamm,
vom 08.10.1993
- Aktenzeichen 20 U 339/92
DRsp Nr. 1995/4068
Die Ausschlußfrist des §
12
Abs.
3
VVG
gilt nicht für Rückforderungsansprüche des Versicherers gegen den Versicherungsnehmer.
Normenkette:
BGB
§
812
;
VVG
§
12
Abs.
3
;
Fundstellen
VersR 1994, 1169
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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