OLG Hamburg - Beschluß vom 17.01.1997 (1 Ss 163/96) - DRsp Nr. 1997/3835
OLG Hamburg, Beschluß vom 17.01.1997 - Aktenzeichen 1 Ss 163/96
DRsp Nr. 1997/3835
»Wird eine Verlesung oder Inaugenscheinnahme im Hauptverhandlungsprotokoll nicht beurkundet, so hat dies negative Beweiskraft. Der Betroffene kann in diesem Fall mit Recht rügen, daß eine solche Verlesung oder Inaugenscheinnahme nicht stattgefunden hat.«