OLG Hamburg - Beschluß vom 13.08.1980 (1 Ws 236/80) - DRsp Nr. 1994/10144
OLG Hamburg, Beschluß vom 13.08.1980 - Aktenzeichen 1 Ws 236/80
DRsp Nr. 1994/10144
Der Senat bestätigt die Fortdauer der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis in einem Falle, in dem zwar die Dauer der vom Amtsgericht festgesetzten Sperre seit Verkündung des Urteils des Amtsgerichts schon abgelaufen ist, über die Berufungen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft (zuungunsten des Angeklagten) aber noch nicht entschieden wurde.