OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 29.01.1981 (1 U 49/80) - DRsp Nr. 1994/9904
OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 29.01.1981 - Aktenzeichen 1 U 49/80
DRsp Nr. 1994/9904
Der Versicherer ist leistungsfrei, wenn der Versicherungsnehmer während der Feier mit mehreren Bekannten, bei der von vornherein ein übermäßiger Alkoholgenuß nicht auszuschließen war, seinen Pkw-Schlüssel, statt ihn in seine an der Garderobe hängende Jacke zu stecken, einfach auf den Tisch legt und damit einem Anwesenden die Möglichkeit zu einer Schwarzfahrt und zur Beschädigung seines Fahrzeugs gab.