OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 26.05.1992 (8 U 257/92) - DRsp Nr. 1994/9643
OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 26.05.1992 - Aktenzeichen 8 U 257/92
DRsp Nr. 1994/9643
Kosten einer Hilfskraft für ein von ihm allein betriebenes Geschäft kann ein Geschädigter dann ersetzt verlangen, wenn er aufgrund seines unfallbedingt verschlechterten körperlichen Zustandes sein Geschäft nicht mehr allein führen kann, dieses jedoch die einzige Einnahmequelle der Familie darstellt. In diesem Falle bedarf es nicht der Darlegung eines Erwerbsschadens durch Vergleich der Gewinnsituation des Geschäfts vor und nach dem Unfall.