Zur Bestimmung des Begriffs der Unfallfreiheit vgl. auch OLG Köln DAR 75, 327: Der Begriff besage, daß "ein Fahrzeug keinen Schaden erlitten hat, der als erheblich anzusehen ist". Für eine degressive Berechnung der Gebrauchsvorteile aber OLG Frankfurt - 11. ZS - NJW 69, 1967.
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