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Rechtsprechung
1986
Sonstige
OLG
OLG Frankfurt/Main
OLG Frankfurt/Main - Beschluß vom 22.09.1986
2 Ws (B) 151/86 OWiG
Normen:
PBefG
§§
22
,
61
Abs.
1
Nr.
3c
;
Fundstellen:
JZ 1986, 1072
MDR 1987, 167
ZfS 1986, 384
OLG Frankfurt/Main - Beschluß vom 22.09.1986 (2 Ws (B) 151/86 OWiG) - DRsp Nr. 1994/9763
OLG Frankfurt/Main,
Beschluß
vom 22.09.1986
- Aktenzeichen 2 Ws (B) 151/86 OWiG
DRsp Nr. 1994/9763
Ein Taxifahrer, der sich weigert, einen Fahrgast zu befördern, der nicht mit Bargeld sondern mit einem Euro-Scheck bezahlen will, verstößt nicht gegen die Bestimmungen der §§
22
,
61
Abs.
1
Nr.
3c
PBefG
.
Normenkette:
PBefG
§§
22
,
61
Abs.
1
Nr.
3c
;
Fundstellen
JZ 1986, 1072
MDR 1987, 167
ZfS 1986, 384
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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