Das Amtsgericht hat in dem angefochtenen Urteil gegen die Betroffene wegen einer vorsätzlichen Geschwindigkeitsüberschreitung um 53 km/h - begangen am 23.09.1993 gegen 11.58 Uhr auf der ... in der ... Ortschaft ... auf eine Geldbuße von 350,00 DM und ein einmonatiges Fahrverbot erkannt.
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