OLG Frankfurt/Main - Beschluß vom 13.08.1980 (20 W 245/80) - DRsp Nr. 1994/9908
OLG Frankfurt/Main, Beschluß vom 13.08.1980 - Aktenzeichen 20 W 245/80
DRsp Nr. 1994/9908
Die Kosten eines von einem Versicherer nach einem Verkehrsunfall wegen eines zu erwartenden oder abhängigen Rechtsstreits eingeholten Gutachtens sind in der Regel auch dann erstattungsfähig, wenn das Verfahren mit einem Vergleich endet.