1. Bei der Verurteilung wegen eines Rotlicht - Verstoßes ist die Beschränkung der Rechtsbeschwerde auf den Rechtsfolgenausspruch nicht wirksam, wenn das angefochtene Urt. keine ausreichenden Feststellungen zur Dauer der Rotlichtphase enthält. 2. Von der Verhängung eines Regelfahrverbots kann abgesehen werden, wenn sie die Existenz des Betroffenen nachhaltig gefährdet oder den Verlust des Arbeitsplatzes bedeutet.