Das Amtsgericht setzte gegen den Betroffenen wegen fahrlässigen Nichtbeachtens eines bereits 1,3 Sekunden andauernden Rotlichts eine Geldbuße von 275,00 DM fest und verhängte ein Fahrverbot von einem Monat.
Die zulässige, nicht beschränkte Rechtsbeschwerde des Betroffenen hat nur hinsichtlich des Rechtsfolgenausspruchs einen teilweisen Erfolg. Auf das Vorbringen in der Rechtsbeschwerde läßt das angefochtene Urteil im Schuldspruch, soweit es um einen einfachen Rotlichtverstoß geht, keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Betroffenen erkennen.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht - Alkohol, Drogen und Fahreignung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|