Allein die Tatsache, daß der Betroffene schwer gehbehindert ist, kann nicht dazu führen, daß bei einer wiederholten Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von einem Fahrverbot abgesehen wird. Denn dies würde dazu führen, daß ihm eine Art "Freibrief" für zu schnelles Fahren eingeräumt wird.
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