OLG Frankfurt/Main - 30.04.1987 (1 U 44/86) - DRsp Nr. 1994/9756
OLG Frankfurt/Main, vom 30.04.1987 - Aktenzeichen 1 U 44/86
DRsp Nr. 1994/9756
Eine Gemeinde hat im Rahmen der ihr obliegenden öffentlich-rechtlichen Verkehrsregelungspflicht dafür Sorge zu tragen, daß der Kraftfahrer mit einem beiläufigen Blick das Vorliegen einer Einbahnstraße erkennen kann. Deshalb muß die Einbahnstraße an allen Kreuzungen und Einmündungen gekennzeichnet sein.