OLG Frankfurt/Main - 29.07.1997 (22 U 233/95) - DRsp Nr. 1998/17985
OLG Frankfurt/Main, vom 29.07.1997 - Aktenzeichen 22 U 233/95
DRsp Nr. 1998/17985
Auch wenn der Anwalt nicht weiß, daß in dem ihm bekannten Verkündungstermin ein Urteil entgegen § 310 Abs. 2ZPO nicht in vollständiger Form abgefaßt und ihm deshalb nicht zugestellt worden ist, so hat er sich doch innerhalb von sechs Monaten (§ 516ZPO) bei dem Gericht zu erkundigen, was in dem Verkündungstermin verkündet worden ist.