OLG Frankfurt/Main - 24.11.1994 (1 U 143/93) - DRsp Nr. 1996/29407
OLG Frankfurt/Main, vom 24.11.1994 - Aktenzeichen 1 U 143/93
DRsp Nr. 1996/29407
Die sich aus der Fahrzeugversicherung ergebenden Obliegenheiten werden nicht dadurch grob fahrlässig verletzt, daß ein Wohnwagenanhänger nach einem Reifenschaden auf der Bundesautobahn auf dem nächsten Parkplatz ohne weitere Vorkehrungen gegen Entwendung abgestellt wird.