OLG Frankfurt/Main - 13.01.1994 (1 U 49/92) - DRsp Nr. 1995/9727
OLG Frankfurt/Main, vom 13.01.1994 - Aktenzeichen 1 U 49/92
DRsp Nr. 1995/9727
1. In einer innerörtlichen Fußgänger-(Einkaufs-)Zone müssen stärker frequentierte Bürgersteige und Überwege zu der Zeit, in der sich üblicherweise der Einkaufsverkehr entwickelt, abstumpfend gestreut sein.2. Es liegt ein Organisationsverschulden darin, wenn eine Gemeinde trotz nächtlicher Glätteentwicklung den Winterdienst dienstplanmäßig nicht vor 7.00 Uhr morgens anlaufen läßt und die Streukommandos deshalb erst verspätet an verkehrswesentlichen Stellen eintreffen.