Förderung des Heilerfolges durch höheren Komfort: ebenso zu 1) LG Koblenz (14 S 2/85) ZfS 1986, 38. Siehe auch OLG Oldenburg (3 U 158/81) VersR 1984, 765. - ebenso bei medizinischer Indikation Zweibettzimmer: LG Detmold (3 O 69/85) r+s 1985, 249 = ZfS 1985, 357.
Hinweis:
Mit den - wechselnden und wiederkehrenden - Argumenten zur hier einmal mehr behandelten Erstattungsfrage befassen sich die ergänzenden Bemerkungen im Hinweis auf dem vorhergehenden Blatt ES Kfz-Schaden I-1/21. Nachzutragen bleibt ein Urteil des LG Detmold (Urteil - 3 O 69/85 - 28.6.1985, in ZfS 1985, 357): aus einer Unterbringung im Zweibettzimmer resultierende "höhere Kosten wären nur dann erstattungspflichtig, wenn eine Verlegung aus medizinischen Gründen unbedingt indiziert gewesen wäre".
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