OLG Düsseldorf - Urteil vom 28.03.1998 (5 Ss 132/98 - 43/98 I) - DRsp Nr. 1999/1680
OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.03.1998 - Aktenzeichen 5 Ss 132/98 - 43/98 I
DRsp Nr. 1999/1680
Das Berufungsgericht hat die Bildung einer Gesamtstrafe nach § 55 Abs. 1StGB auch dann nachzuholen, wenn allein der Angekl. Berufung eingelegt hat, sofern das AG eine Entscheidung hierüber nicht getroffen hat. Das Verschlechterungsverbot des § 331 Abs. 1StPO steht dem nicht entgegen.