OLG Düsseldorf - Urteil vom 27.05.1992 (18 U 67/92) - DRsp Nr. 1994/8918
OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.05.1992 - Aktenzeichen 18 U 67/92
DRsp Nr. 1994/8918
Eine zur Abgrenzung eines Verkehrswegs angebrachte Kette bildet für denjenigen, der den Verkehrsweg zweckgerecht benutzt, keine Gefahr, wenn der Benutzer bei verkehrsordnungsgemäßem Verhalten eine derartige Kette rechtzeitig erkenne kann (hier: Führen eines Fahrrads an der Hand über den Bürgersteig).