OLG Düsseldorf - Urteil vom 19.09.1994 (1 U 93/93) - DRsp Nr. 1996/4050
OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.09.1994 - Aktenzeichen 1 U 93/93
DRsp Nr. 1996/4050
Kommt es bei einem Geschädigten nach Abschluß eines Vergleichs, durch welchen er auch für die Zukunft vorbehaltlos abgefunden werden sollte, später zu epileptischen Anfällen, so wird die Fortgeltung des Vergleichs jedenfalls dann nicht beeinträchtigt, wenn die Möglichkeit solcher Anfälle schon vor Vergleichsabschluß - etwa aus ärztlichen Gutachten - zu ersehen war.