OLG Düsseldorf - Urteil vom 18.02.1986 (4 U 134/85) - DRsp Nr. 1994/9145
OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.02.1986 - Aktenzeichen 4 U 134/85
DRsp Nr. 1994/9145
Der Kraftfahrtversicherer trägt die Beweislast dafür, daß dem Fahrer, der keine Fahrerlaubnis besitzt, das Unfallfahrzeug vom Versicherungsnehmer zur Benutzung überlassen worden ist und nicht ein sogenannte Schwarzfahrt vorliegt.