OLG Düsseldorf - Urteil vom 13.02.1979 (2 Ss 1026/78 - 574/78 II) - DRsp Nr. 1994/9408
OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.02.1979 - Aktenzeichen 2 Ss 1026/78 - 574/78 II
DRsp Nr. 1994/9408
Ist der berechtigte Fahrzeugführer nicht in der Lage, ein unterwegs schadhaft gewordenes Fahrzeug weiterzuführen, dann darf der Mitfahrer, der keine Fahrerlaubnis hat, das Fahrzeug nicht weiterfahren, um ein Liegenbleiben auf der Autobahn zu vermeiden, selbst wenn diese keinen Standstreifen hat.