Unabhängig davon, ob der Gebrauchtwagenhändler über eine Werkstatt verfügt oder nicht, hat er den Motor darauf zu überprüfen, ob er typengerecht ist und eine "Sichtprüfung mit Kennerblick" (Reinking/Eggert "Der Autokauf", 4. ors können von ihm nicht verlangt werden (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1986, 932).
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