OLG Düsseldorf - Urteil vom 04.08.1992 (4 U 30/92) - DRsp Nr. 1995/3887
OLG Düsseldorf, Urteil vom 04.08.1992 - Aktenzeichen 4 U 30/92
DRsp Nr. 1995/3887
Beruft sich der Versicherer auf eine Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers erst im zweiten Rechtszug, so hat er damit zu erkennen gegeben, daß er selbst ein Leistungsverweigerungsrecht nicht für gegeben hielt.