OLG Düsseldorf - Urteil vom 03.04.1992 (22 U 245/91) - DRsp Nr. 1994/8931
OLG Düsseldorf, Urteil vom 03.04.1992 - Aktenzeichen 22 U 245/91
DRsp Nr. 1994/8931
Die höchstrichterliche Rechtsprechung, die für Gemeinden auf von ihnen betriebenen öffentlichen Parkplätzen eine Streupflicht bei Winterglätte verneint, wenn diese Parkplätze geringe Verkehrsbedeutung haben und so angelegt sind, daß der Gehweg von allen abgestellten Fahrzeugen aus mit wenigen Schritten erreicht werden kann, ist auf Kundenparkplätze eines Lebensmitteleinkaufsmarkts nicht anwendbar.