Das Amtsgericht hat durch den angefochtenen Beschluß gegen den Betroffenen wegen Zuwiderhandlung gegen §§ 12 Abs. 1 Nr. 3,
I.
Das Amtsgericht hat festgestellt, daß der Betroffene "Geschäftsführer der K. B. GmbH & Co. KG Kraftwagen Spedition" ist, welche am 2. Dezember 1994 mittels eines Lastzuges mit 24 t zulässigem Gesamtgewicht Pflanzkartoffeln von W. bei E. nach W. beförderte. Der Fahrer führte weder die Genehmigungsurkunde noch ein Fahrtenbuch mit. In dem angefochtenen Beschluß heißt es weiter:
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