OLG Düsseldorf - Beschluß vom 30.04.1981 (10 W 27/81) - DRsp Nr. 1994/9347
OLG Düsseldorf, Beschluß vom 30.04.1981 - Aktenzeichen 10 W 27/81
DRsp Nr. 1994/9347
Klagen mehrere Rechtsanwälte einer Anwaltssozietät die ihnen als Gesellschaftern bürgerlichen Rechts zustehende Gebührenforderung gegen ihren Auftraggeber ein, so sind weder mehrfache Anwaltsgebühren noch eine Erhöhung der Prozeßgebühr erstattungsfähig.