Das Amtsgericht hat den Angeklagten wegen Betruges in elf Fällen für schuldig gesprochen, ihn deshalb verwarnt und die Verurteilung zu einer Gesamtgeldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 40,-- DM vorbehalten. In dem Protokoll über die Hauptverhandlung ist im Anschluß an die Urteilsformel vermerkt:
"Der Angeklagte wird über die Einlegung des Rechtsmittels belehrt.
Der Angeklagte + Vert. erklärte: Ich nehme das Urteil an und verzichte auf Einlequng eines Rechtsmittels.
Vorgelesen und genehmigt"
Einen Antrag des Angeklagten auf Berichtigung des Protokolls dahingehend, daß er und sein Verteidiger lediglich auf Rechtsmittelbelehrung, nicht jedoch auf die Einlegung eines Rechtsmittels verzichtet hätten, hat das Amtsgericht mit Beschluß vom 23. August 1996 abgelehnt. Die gegen das Urteil des Amtsgericht gerichtete Berufung des Angeklagten hat das Landgericht durch den angefochtenen Beschluß als unzulässig verworfen.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht - Alkohol, Drogen und Fahreignung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|