OLG Düsseldorf - Beschluß vom 27.01.1992 (5 Ss (OWi) 23/92 - (OWi) 18/92 I) - DRsp Nr. 1994/8942
OLG Düsseldorf, Beschluß vom 27.01.1992 - Aktenzeichen 5 Ss (OWi) 23/92 - (OWi) 18/92 I
DRsp Nr. 1994/8942
Im Falle des Taxiunternehmens gehört auch der Taxifahrer zu den "im Geschäftsbetrieb tätigen Personen", die die Genehmigungsbehörde nach § 54a Abs. 1 Nr. 2PBefG neben dem Unternehmer zur Auskunftserteilung und zur Hilfeleistung bei der Überprüfung des Betriebes heranziehen kann.