OLG Düsseldorf - Beschluß vom 23.09.1986 (5 Ss (OWi) 33/86 - 256/86 I) - DRsp Nr. 1994/9127
OLG Düsseldorf, Beschluß vom 23.09.1986 - Aktenzeichen 5 Ss (OWi) 33/86 - 256/86 I
DRsp Nr. 1994/9127
Das Anhalten an der noch besetzten Parkstelle verschafft keine "Anwartschaft" auf den Vortritt gegenüber einem parkwilligen nachfolgenden Verkehrsteilnehmer. Entscheidend ist, wer im Augenblick des Freiwerdens der Parklücke die bessere Einfahrposition hat.