OLG Düsseldorf - Beschluß vom 23.04.1997 (5 Ss (OWi) 103/97) - DRsp Nr. 1998/17975
OLG Düsseldorf, Beschluß vom 23.04.1997 - Aktenzeichen 5 Ss (OWi) 103/97
DRsp Nr. 1998/17975
Wer an einem zum Linksabbiegen eingeordneten Kraftfahrzeug - unter Überfahren der linken Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) - links vorbeifährt und unter Gefährdung eines die Querstraße passierenden Fußgängers abbiegt, verstößt nicht nur gegen § 9 Abs. 3 Satz 3 StVO, sondern überholt auch verbotswidrig das andere Fahrzeug.