OLG Düsseldorf - Beschluß vom 23.02.1981 (5 Ss (OWi) 38/81 I) - DRsp Nr. 1994/9352
OLG Düsseldorf, Beschluß vom 23.02.1981 - Aktenzeichen 5 Ss (OWi) 38/81 I
DRsp Nr. 1994/9352
»Es entspricht der Entwicklung des Ordnungswidrigkeitenrechts und dem Willen des Gesetzgebers, daß der Verwaltungsbehörde unterlaufende Verfahrensfehler, welcher Art sie auch seien, im gerichtlichen Verfahren weder von Amts wegen noch auf Einwand des Betroffenen hin Berücksichtigung finden. Danach ist es ohne Belang, daß die Verwaltungsbehörde zum Erlaß des Bußgeldbescheids örtlich unzuständig war.«