OLG Düsseldorf - Beschluß vom 23.02.1979 (5 Ss (OWi) 114/79 I) - DRsp Nr. 1994/9407
OLG Düsseldorf, Beschluß vom 23.02.1979 - Aktenzeichen 5 Ss (OWi) 114/79 I
DRsp Nr. 1994/9407
Unterläßt ein Gericht die Ladung des Verteidigers zur Hauptverhandlung (§ 218StPO), obwohl dieser sich als Verteidiger bei der Verwaltungsbehörde (Bußgeldstelle) gemeldet, diese aber eine entsprechende Mitteilung an das Gericht nicht veranlaßt hatte, so liegt ein objektiver Verfahrensverstoß vor, der auf die Rechtsbeschwerde zur Aufhebung des Urteils führt.