OLG Düsseldorf - Beschluß vom 20.02.1992 (5 Ss (OWi) 16/92 - (OWi) 24/92 I) - DRsp Nr. 1993/1790
OLG Düsseldorf, Beschluß vom 20.02.1992 - Aktenzeichen 5 Ss (OWi) 16/92 - (OWi) 24/92 I
DRsp Nr. 1993/1790
1. Ein Rotlichtverstoß innerhalb von 0,5 - 0,7 Sekunden nach dem Wechsel auf Rotlicht vermag in Anlehnung an die amtliche Begründung zu Art. 2 Nr. 3 c der 12. VO zur Änderung verkehrsrechtlicher Vorschriften eine abstrakte Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer nicht zu begründen (erst ab 1 Sekunde). Ohne eine hinzukommende konkrete Gefährdung vermag ein solcher Verstoß ein Fahrverbot nicht zu rechtfertigen.2. Zur groben und beharrlichen Verletzung der Pflichten eines Kfz-Führers im Sinne von § 25 Abs. 1 S. 1 StVG.