OLG Düsseldorf - Beschluß vom 17.01.1994 (5 Ss (OWi) 410/93 - (OWi) 167/93 I) - DRsp Nr. 1994/1876
OLG Düsseldorf, Beschluß vom 17.01.1994 - Aktenzeichen 5 Ss (OWi) 410/93 - (OWi) 167/93 I
DRsp Nr. 1994/1876
»Zur Verantwortlichkeit für den - unzulässigen - Beginn mit sich auf den Straßenverkehr auswirkenden Bauarbeiten, ohne zuvor behördliche Anordnungen nach § 45 Abs. 6StVO eingeholt zu haben oder ohne solche Anordnungen zu befolgen oder ohne Lichtzeichenanlagen zur Regelung des Verkehrs an der Baustelle zu bedienen.«