OLG Düsseldorf - Beschluß vom 17.01.1994 (2 Ss (OWi) 8/94 - (OWi) 5/94 II) - DRsp Nr. 1995/1449
OLG Düsseldorf, Beschluß vom 17.01.1994 - Aktenzeichen 2 Ss (OWi) 8/94 - (OWi) 5/94 II
DRsp Nr. 1995/1449
Beschränken sich die im Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde genannten Gründe darauf, daß das Gericht seine Entscheidung auf Zeugenaussagen gestützt habe, die gegen Denkgesetze verstoßen, ohne auf die im Zeitpunkt der Antragsbegründung noch nicht vorliegenden schriftlichen Urteilsgründe Bezug zu nehmen, so sind die Sachrüge und somit auch der Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde nicht in zulässiger Weise erhoben.