OLG Düsseldorf - Beschluß vom 16.02.1998 (5 Ss (OWi) 37/98 - (OWi) 23/98 I) - DRsp Nr. 1999/1684
OLG Düsseldorf, Beschluß vom 16.02.1998 - Aktenzeichen 5 Ss (OWi) 37/98 - (OWi) 23/98 I
DRsp Nr. 1999/1684
Hat das AG es unterlassen, den Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen nicht - rechtzeitig - erfolgter Begründung als unzulässig zu verwerfen, so scheidet gleichwohl die Rückgabe der Sache an das AG zur Nachholung dieser Entscheidung aus. Vielmehr erfolgt die Verwerfung des Antrages durch das inzwischen mit der Sache befaßte Rechtsbeschwerdegericht nach den §§ 349 Abs. 1StPO, 80 Abs. 3OWiG.