OLG Düsseldorf - Beschluß vom 15.02.1994 (2 Ss (OWi) 27/94 - (OWi) 6/94 III) - DRsp Nr. 1994/8671
OLG Düsseldorf, Beschluß vom 15.02.1994 - Aktenzeichen 2 Ss (OWi) 27/94 - (OWi) 6/94 III
DRsp Nr. 1994/8671
»1. Zur Frage der Berechtigung des Abstellens eines Fahrzeugs unter Behinderung eines anderen, der unberechtigt einen Privatparkplatz in Anspruch genommen hat.2. Zur Frage des Vorliegens einer relevanten Behinderung eines Dritten im Sinne von § 1 Abs. 2StVO unter sachgerechter und lebensnaher Berücksichtigung der gegenwärtigen Verkehrsverhältnisse.3. Zur Irrtumsproblematik im Ordnungswidrigkeitenrecht und zu den Konsequenzen der Anwendung der Irrtumsregeln.4. Zur Berücksichtigung bestimmter Tatfolgen im Rahmen der Erwägungen zur Zumessung der Geldbuße.5. Eine vom Bußgeldrichter festgestellte Uneinsichtigkeit des Betroffenen in der Hauptverhandlung darf nur ausnahmsweise zu dessen Nachteil verwertet werden.«